Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten sowie Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen
Allgemeines
Beratung und Beschluss
Die Priorisierungsvorschläge werden an die Bezirksregierungen weitergeleitet und für die Beschlussfassung aufbereitet. Auf dieser Grundlage berät und beschließt der Regionalrat nach § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) über die Priorisierung der Maßnahmen. Der Beschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf erfolgt in der Regel im vierten Quartal eines jeden Jahres. Die entsprechenden Vorlagen sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Bei der Priorisierung werden auch die letztjährigen Bewertungen überprüft und falls erforderlich (z.B. durch Veränderungen bei der Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf oder Straßenzustand etc.) aktualisiert.
Haushalt
Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden im Haushalt des Landes in den Programmen „Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis 3,0 Mio. Euro Gesamtkosten je Maßnahme“ (Titel 777 12 im Kapitel 10 150 des Landeshaushaltsplanes) und „Bau und Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen“ (Titel 777 14 im Kapitel 10 150 des Landeshaushaltsplanes) abgebildet.
Umsetzung
Die Regionalratsbeschlüsse werden an das für Verkehr zuständige Ministerium weitergeleitet, welches einzelnen Maßnahmen ggf. widersprechen kann. Danach wird die Umsetzung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in die Wege geleitet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Landesstraßenbedarfsplan/ -ausbauplan und Programm finden Sie hier.
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