Überwachung von Seilbahnen und Schleppliften
Rechtliche Grundlagen
An neu zu bauende, aber auch an wesentlich zu ändernde Seilbahnen und deren Infrastruktur werden hohe Sicherheitsanforderungen gestellt. Diese sind im Gesetz über Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen - SeilbG NRW - vom 16.12.2003 (GV.NRW.S.774) geregelt.
Hierdurch wird die Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 über Seilbahnen umgesetzt.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf übt die Bezirksregierung Düsseldorf derzeit die Aufsicht über fünf bestehende Seilbahnen aus.
Zur Sicherheit der Fahrgäste
Durch die vielfältigen Anforderungen, die beim Bau und beim Betrieb einer Anlage gestellt werden, aber auch durch die regelmäßigen technischen Überprüfungen soll den Fahrgästen ein hohes Maß an Sicherheit garantiert werden.
Auch die täglich vor Betriebsbeginn und während des Betriebes durch den Betreibenden bzw. den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin selbst vorzunehmenden Kontrollen müssen erfolgen, um Fahrgäste sicher zu befördern.
Überprüfung der Seilbahnanlage
In regelmäßigen Abständen müssen die Seilbahnen erneut technisch überprüft werden. Nur durch das Verkehrsministerium NRW anerkannte sachverständige Stellen dürfen die technischen Überprüfungen durchführen.
Jährliche Betriebsberichte
Das Seilbahnunternehmen fertigt zu Anfang eines Jahres für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr einen Betriebsbericht (s. Anhang), u.a. zu Beförderungszahlen und besonderen Vorkommnissen, wie z.B. Unfällen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: