Verfahrensübersicht zur Aufstellung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)

Aufstellung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)

Verfahrensübersicht

Hinweis: Diese Seite ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des Erarbeitungsprozesses im Wesentlichen chronologisch aufgebaut. Neuere Informationen finden Sie daher am Ende.

Neue Ziele, neue Grenzen, neue Themen. Ein neuer Landesentwicklungsplan, ein veränderter Planungsraum sowie neue ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen veranlassten den Regionalrat, einen neuen Regionalplan vorzubereiten.

In der Region gibt es viele – nicht selten einander widersprechende – Interessen und Nutzungen. Freiräume sollen erhalten, Flächen für Wohnen und Arbeiten geschaffen und Infrastruktur (aus)gebaut werden. Ob Bürger, Unternehmen oder die Natur – alle haben ihre berechtigten Flächenansprüche. Aufgabe der Regionalplanung und -entwicklung ist es, diese Ansprüche verantwortlich miteinander zu koordinieren. Es gilt, sie zu einem Ganzen zusammenzubringen und Synergieeffekte zu nutzen. Dieses nicht ganz einfache Ziel ist nur in Zusammenarbeit der regionalen Akteure aus den Städten und Gemeinden und der verschiedenen Interessensvertreter aus Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu schaffen. Deshalb verstanden der Regionalrat und die Regionalplanungsbehörde den Prozess der Erarbeitung – heute auch Aufstellung genannt – des neuen Regionalplans Düsseldorf (RPD) von Anfang an auch als Raum für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Region.

Aufgrund der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2018 ist der RPD nach einem aufwändigen Verfahren in Kraft getreten und hat damit für den Planungsraum Düsseldorf (Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die Kommunen, die zum Regionalverband Ruhrgebiet gehören) den vorherigen Regionalplan GEP99 abgelöst. Das Planwerk, die Begründung und weiterführende Informationen finden Sie unter den unten stehenden Links.

Nachfolgend wird ergänzend dazu das damalige Verfahren skizziert. Dabei haben Sie über entsprechende Links auch die Möglichkeit, umfassende weitere Informationen zum komplexen Planungsverfahren abzurufen. 

Verfahrensübersicht

Mitte März 2010 hat der Regionalrat ein Startschuss-Papier als Diskussionsgrundlage in die Region getragen. Anfang September 2010 informierte und diskutierte der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf in einer Auftaktveranstaltung gemeinsam mit den Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und anderen wichtigen regionalen Akteuren über Strategien einer zukünftigen Regionalentwicklung und über die Erarbeitung des Regionalplans. Im Nachgang fanden dann sogenannte erste „Planergespräche“ mit Vertretern von Kreisen und Kommunen, sowie Verbänden und Kammern statt (siehe hierzu die Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss am 24.03.2011).

Im Frühjahr und Sommer 2011, sowie im Frühjahr 2013 wurden mit Runden Tischen und Arbeitsgesprächen Themen aus den Planergesprächen vertiefend behandelt. Nähere Informationen und die Protokolle zu den Runden Tischen und Arbeitsgesprächen finden Sie hier. Siehe hierzu auch die Sitzungsvorlage des Planungsausschusses am 29.09.2011 (43. PA / TOP 8).

Auf dieser Grundlage wurden Leitlinienvorschläge für die Erarbeitung des Regionalplans erarbeitet. Diese waren vom Regionalrat zunächst als Arbeitsentwurf beschlossen worden. Im Anschluss hatten die Träger öffentlicher Belange bzw. Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände) sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Leitlinien Anregungen vorzutragen. Die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier. Der Regionalrat wurde über die Beteiligungsergebnisse in seiner Sitzung am 28.06.2012 (TOP 5 - Sitzungsvorlage, Tischvorlage) informiert. Die nach den entsprechenden Beratungen vom Regionalrat mit breiter Zustimmung beschlossene überarbeitete Fassung der Leitlinien vom Juni 2012 finden Sie hier.

Ein weiteres wichtiges Element im Rahmen der Vorbereitung der Regionalplanerarbeitung ist die Strategische Umweltprüfung (SUP) mit dem Kernelement der Erarbeitung des Umweltberichtes. Letzterer beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf Mensch und Umwelt. Das Umweltfachbüro Bosch und Partner GmbH wurde im Februar 2012 ausgewählt, um die Regionalplanungsbehörde bei der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung zu unterstützen. Zur Bestimmung des Umfanges und Detailierungsgrades der Umweltprüfung wurde im Zeitraum März – Mai 2012 das Scoping durchgeführt (eingegangene Stellungnahmen). Im Zuge der Auswertung der Rückmeldungen konnte die Methodik der Prüfung sowie die zu Grunde gelegten Datengrundlagen weiter verfeinert werden. Den resultierenden Umweltbericht finden Sie weiter unten über den Link zur 57. Sitzung des Regionalrates.

Am 22.03.2012 gab es eine Informationsveranstaltung zum Gutachten "Bedarfsberechnung für die Darstellung von ASB- und GIB-Flächen in Regionalplänen". Ziel war der Informationsaustausch zwischen kommunalen Vertretern und der Regionalplanungsbehörde. Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Die Regionalplanungsbehörde hat im Rahmen der Vorbereitung des Entwurfes eines neuen Regionalplanes zudem verschiedene Fachbeiträge und regionale Konzepte erhalten, die zum Teil auch in Sitzungen des Planungsausschusses des Regionalrates am 07. und 13. März 2013 vorgestellt und diskutiert wurden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Mitte Mai 2014 wurde der erste Entwurf des Regionalplans für die Beratungen des Planungsausschusses am 18.06.2014 (Tagesordnung 56. PA) und des Regionalrates am 26.06.2014 (Tagesordnung 56. RR) ins Internet eingestellt. Dieser vom Regionalrat am 26.06.2014 beschlossene Entwurf enthält noch nicht den Umweltbericht.

Dennoch wurden auch bereits im Nachgang des ersten Erarbeitungsbeschlusses am 30.06.2014 und am 02.07.2014 Informationsveranstaltungen für Verfahrensbeteiligte (Kommunen, Verbände etc.) durchgeführt. Die entsprechende Präsentation finden Sie hier (10 MB).

Am 18.09.2014 (Tagesordnung 57. RR) hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan Düsseldorf einschließlich Umweltbericht gefasst und die Bezirksregierung Düsseldorf damit beauftragt, die entsprechenden Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Der entsprechende Entwurf des Regionalplans Düsseldorf sowie die entsprechende Begründung und der zugehörige Umweltbericht (Unterlagen) befanden sich für mehrere Monate in der Offenlage. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände, Kommunen und sonstige Akteure, hatten im Zeitraum vom 31.10.2014 – 31.03.2015 Gelegenheit, sich zu dem Entwurf und seiner Begründung zu äußern.

Für die erste Beteiligung 2014/2015 wurden dabei auch ergänzende Informationen für die Beteiligung der Niederländischen Seite erstellt:
Beknopte informatie voor inspraak aan Nederlandse zijde – Actualisering van het Regionalplan Düsseldorf (RPD)
Kurzinformation für die Beteiligung der Niederländischen Seite – Erarbeitung des Regionalplan Düsseldorf (RPD).

Um die Plandarstellungen aus der Regionalratsvorlage für die Sitzung des Regionalrates am 18.09.2014 (Tagesordnung 57. RR) einfacher betrachten und analysieren zu können, wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf ergänzende PDF-Dateien erzeugt. In diesen Dateien ist es durch Zuschalten oder Wegschalten möglich, sich verschiedene thematische Inhalte der Plandarstellung für alle Kommunen der Planungsregion Düsseldorf anzeigen lassen. Eine ergänzende Gesamt-PDF-Datei enthält die komplette zeichnerische Darstellung des RPD.

Die Regionalplanungsbehörde möchte das Interesse am und das Verständnis für den Regionalplan Düsseldorf auf breiter Ebene fördern und hat den Kreisen und kreisfreien Städten angeboten, im Rahmen von „Bürgerinformationen“ den Entwurf des Regionalplans zu erläutern. mehr ...

Die Stellungnahmen zum 1. Entwurf des Regionalplans Düsseldorf aus dem Beteiligungsverfahren stellen wir Ihnen an dieser Stelle in tabellarischer Form zur Verfügung Stellungnahmen in tabellarischer Form.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in der 65. Sitzung am 23.06.2016 (Tagesordnung 65. RR) im Rahmen der Erarbeitung des neuen Regionalplans Düsseldorf (RPD) einen Beschluss zur Durchführung eines zweiten Beteiligungsverfahrens zu einem geänderten Entwurf gefasst.

Im Nachgang sind die Verfahrensunterlagen auf Grundlage dieses Beschlusses überarbeitet worden. Entsprechende Unterlagen (aktueller zweiter Planentwurf, Begründung, Umweltbericht) finden Sie hier.

Um die Plandarstellungen des 2. RPD-Entwurfs (aufbauend auf dem Regionalratsbeschluss vom 23.06.2016) einfacher betrachten und analysieren zu können, wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf ergänzende PDF-Dateien erzeugt. In diesen Dateien ist es durch Zuschalten oder Wegschalten möglich, sich verschiedene thematische Inhalte der Plandarstellung für alle Kommunen der Planungsregion Düsseldorf anzeigen lassen (maßgeblich bleibt aber der Planentwurf, der Gegenstand der Verfahrens – und Öffentlichkeitsbeteiligung ist und nicht die Ebenen-PDFs).

Eine ergänzende Gesamt-PDF-Datei (26 MB) enthält die komplette zeichnerische Darstellung (keine Beikarten) des RPD (2. Entwurf).

Für die durchgeführte zweite Beteiligung wurde eine aktualisierte Fassung der ergänzenden Informationen für die Beteiligung der Niederländischen Seite erstellt. Diese finden Sie hier:
Beknopte informatie voor inspraak aan Nederlandse zijde – Actualisering van het Regionalplan Düsseldorf (RPD) für 2. Beteiligung (2016)
Kurzinformation für die Beteiligung der Niederländischen Seite  Erarbeitung des Regionalplan Düsseldorf (RPD) für 2. Beteiligung (2016)

Die Beteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplans Düsseldorf (RPD) ist beendet. 

Ab dem 15.05.2017 fand im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz eine nicht-öffentliche Erörterung mit Verfahrensbeteiligten (Kommunen, IHKs etc.) statt. An der Erörterung haben zahlreiche Verfahrensbeteiligte teilgenommen. Wir danken allen Verfahrensbeteiligten, die die Möglichkeit ergriffen haben, sich in der Erörterung zum Regionalplans Düsseldorf (RPD) einzubringen.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in der 69. Sitzung am 06.07.2017 (Tagesordnung 69. RR) im Rahmen der Erarbeitung des neuen Regionalplans Düsseldorf (RPD) den Beschluss zur Durchführung eines dritten Beteiligungsverfahrens zu Änderungen am Entwurf gefasst.

Die entsprechenden im Nachgang seitens der Regionalplanungsbehörde erstellten Unterlagen für die im Amtsblatt bekannt gemachte und im Oktober 2017 abgeschlossene 3. Beteiligung wurden hier bereitgestellt.

In der 3. Beteiligung eingegangene Stellungnahmen von Verfahrensbeteiligten (Kommunen, Verbände etc.) wurden am 08.11.2017 mit diesen Akteuren erörtert.

Der Regionalrat hat am 14.12.2017 die Aufstellung des neuen Regionalplans Düsseldorf – kurz RPD – beschlossen (die maßgeblichen Sitzungsunterlagen finden Sie unter dem vorstehenden Link; ein im Nachgang erstelltes JPG der entsprechenden zeichnerischen Darstellungen im Maßstab 1:50.000 finden Sie hingegen (47 MB)).

Damit nahm er im Rahmen in seiner überörtlichen Verantwortung wichtige Weichenstellungen für die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung der Region vor. Kommunen, Verbände und vor allem auch Bürgerinnen und Bürger brachten sich intensiv in das Verfahren ein. Dem Beschluss des Regionalrates folgte ein sogenanntes Anzeigeverfahren (Rechtsprüfung) beim Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. Hierbei gab es keine Beanstandungen.

Gemäß der entsprechenden Bekanntmachung vom 13.04.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW ist der Regionalplan Düsseldorf (RPD) nun in Kraft getreten und löst damit für den Planungsraum Düsseldorf (Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die zum RVR gehörigen Kommunen) den bisherigen Regionalplan (GEP99) ab. 

Die Regelungen des RPD sind somit gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz (ROG) sowie gemäß fachrechtlicher Raumordnungsklauseln zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die gilt beispielsweise für die kommunale Bauleitplanung, die Landschaftsplanung und viele weitere fachrechtliche Verfahren.

Der Raumordnungsplan (Regionalplan Düsseldorf (RPD)) steht mit der Begründung, der zusammenfassenden Umwelterklärung und Ausführungen zu Überwachungsmaßnahmen sowie der Bekanntmachung mit der Rechtsbehelfsbelehrung zu jedermanns Einsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf in Raum Ce 369 bereit. Ergänzend können diese Unterlagen auch online eingesehen werden:

Weiterführende Informationen

Die vorstehenden Informationen bzw. Informationen unter den Links sind informelle Zusatzinformationen ohne Gewähr. Maßgeblich bleiben die Sitzungsunterlagen für den Regionalrat und – für das Beteiligungsverfahren – die versendeten Informationen für die Verfahrensbeteiligten und die ausgelegten Unterlagen in den Auslegungsstellen.