550.000 Euro für einen guten Zweck
Im Rahmen einer Fiskalerbschaft beerbte das Land Nordrhein-Westfalen eine Erblasserin, die ein Vermögen von ca. 550.000 Euro hinterließ.
In ihrem Testament hatte die Erblasserin alle Verwandten enterbt, sodass das Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Fiskus des Landes, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, zugefallen ist. Zugleich bestimmte die Erblasserin, dass ihr gesamtes Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zugwendet werden solle, die sich im Gegenzug zur Grabpflege verpflichtet. Als mögliche Begünstigte nannte sie in ihrem Testament vier gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Krebshilfe, Kinderhilfswerke, Krankenfürsorge und Tierschutz.
Die Auslegung des Testaments ergab, dass das Vermögen der Erblasserin, verbunden mit der von ihr gemachten Auflage, einer einzigen der genannten Zwecke bzw. Organisationen zugutekommen sollte und die Erblasserin keine Prioritäten bei der Auswahl der Organisationen gesetzt hatte. Um diese Wünsche der Erblasserin zu berücksichtigen und gleichzeitig ein faires Auswahlverfahren zu gewährleisten, entschloss sich die Bezirksregierung den Zuwendungsempfänger per Losverfahren zu bestimmen.
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