Förderung der hausärztlichen Versorgung
Richtlinien zur Förderung der Allgemeinmedizin in Gemeinden zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
Richtlinien zur Förderung der Allgemeinmedizin in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann (Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte); Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.05.2018 – IV B 2-G.0413 -
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung Zuwendungen für
- eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten,
- eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte,
- die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten,
- die Errichtung von Lehrpraxen und
- den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) in Gebieten, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann.
- den Erwerb (einschließlich der Nebenerwerbskosten) oder die Errichtung einer Praxis und
- die Ausstattung einer Praxis (nur medizinische Gerätschaften, EDV-Ausstattung).
- bis zu 60.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung oder der Gründung bzw. Übernahme einer Zweigpraxis oder einer dortigen Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht,
- bis zu 30.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung oder der Gründung bzw. Übernahme einer Zweigpraxis oder einer dortigen Anstellung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.
- Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich je nach Förderung schriftlich verpflichten, für fünf bzw. zehn Jahre im Fördergebiet in dem der Bewilligung zugrundeliegenden Stundenumfang an der hausärztlichen Versorgung teilzunehmen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: