LKWs im Sonnenuntergang (Symbolbild) / ©Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
Arbeitszeit der Kraftfahrer/innen
Für Fahrer von Fahrzeugen im Güter- und Personenverkehr bestehen besondere Regelungen zur Einhaltung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Neben den Kontrollen auf der Straße, durchgeführt von Polizei, Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und Zoll, obliegt deren Überwachung unternehmensseitig der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bei der gewerblichen Güterbeförderung mit Lastkraftwagen (LKW), Kleintransportern sowie bei der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (KOM) kommt der Einhaltung der sogenannten „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ eine entscheidende Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz und die allgemeine Verkehrssicherheit zu.
So wird durch die Einhaltung der relevanten Vorschriftenwerke, insbesondere
- des Fahrpersonalgesetzes, der Fahrpersonalverordnung und des Arbeitszeitgesetzes auf nationaler Ebene sowie
- diverser europäischer Verordnungen (u.a. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EU) Nr. 165/2014) sowie des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) auf internationaler Ebene,
- die Beratung von Arbeitgebern & Fahrern,
- Betriebskontrollen, inklusive der Ahndung von Verstößen mittels Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Anordnung von notwendigen Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln,
- der Bearbeitung von Arbeitnehmerbeschwerden sowie
- der Beteiligung an Straßenkontrollen der Polizei
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